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Die Personalverrechnung zählt zu einer der komplexesten Materien, da hier Vorschriften aus dem Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht auf einander treffen. Da persönliche Löhne und Gehälter streng vertraulich sind, ist die Personalverrechnung ein höchst sensibler Bereich, in dem Fehler kostspielig werden können. Der Gesetzgeber erlegt dem Arbeitgeber die Pflicht zur Abfuhr diverser Abgaben der Arbeitnehmer auf; kommt das Unternehmen dem nicht ordnungsgemäß nach, haftet es dafür und macht sich unter Umständen sogar strafbar. Führt man zu viel an öffentliche Einrichtungen ab, dann enthält man seinen eigenen Arbeitnehmern deren Geld vor.
Wirtschaftstreibende sollten nicht mit derlei Aufgaben und Mühen belastet werden, sondern sich vielmehr auf ihre Kernaufgabe fokussieren ohne durch ausufernde bürokratische Anforderungen beeinträchtigt zu werden. Unser Ziel ist eine auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmte Personalverrechnung zu einzurichten und Ihre betrieblichen Erfordernisse, Wünsche und Anregungen dabei zu berücksichtigen.
Die laufende Personalverrechnung beinhaltet unter anderem:
Auch bei einer in Ihrem Betrieb durchgeführten Personalverrechnung stehen wir für Beratung und Hilfestellung bei der Verrechnung gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Dieter Herbert Rothmann
Liniengasse 31/20
A-1060 Wien
(AT) +43 (664) 5243631
(DE) +49 (157) 71973631
office@rothmann.consulting
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